Brieftestament
Geht aus einem Brief hervor, dass der Absender die Absicht hatte seine Vermögensangelegenheiten im Todesfall zu regeln spricht man von einem Brieftestament.
Geht aus einem Brief hervor, dass der Absender die Absicht hatte seine Vermögensangelegenheiten im Todesfall zu regeln spricht man von einem Brieftestament.