Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte.

Sir Peter Ustinov

Willkommen in der Erbrechtskanzlei Joachim Müller in Weißenthurm, direkt bei Neuwied.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Das Erbrecht ist eigentlich zunächst einfach. Wer keine Regelungen trifft wird nach den gesetzlich festgelegten Regeln, dem gesetzlichen Erbrecht, beerbt. Das bedeutet, dass jeder der dies nicht möchte oder für dessen persönliche Verhältnisse die gesetzlichen Regelungen nicht passen, gehalten ist, tätig zu werden.

Wenn Sie sich hierzu entschlossen haben, berate ich Sie gerne.

Fachanwalt für Erbrecht, Weißenthurm

Lebzeitige Regelungen vorzugswürdig

Unternehmensnachfolge

Die geplante, lebzeitige Übertragung eines Unternehmens ist dem Übergang von Todes wegen in aller Regel vorzuziehen. Dies deshalb, weil der Tod nicht planbar ist, auch für einen Unternehmer nicht. Zur Pflicht eines jeden Unternehmers, gleich welchen Alters, gleich in welcher familiären Situation er sich befindet, gehört es, für den Fall des Falles, Regelungen durch vernünftige letztwillige Verfügungen zu treffen. Nur so kann der Unternehmer verhindern, dass im Wege der gesetzlichen Erbfolge ungeeignete, unerwünschte und inkompetente Erben zur Erb- und damit zur Unternehmensnachfolge gelangen. Das Entstehen von Erbengemeinschaften ist zu vermeiden, weil diese in der Regel zur Führung eines Unternehmens nicht geeignet sind.

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Laut FOCUS „TOP Anwalt im Erbrecht“ in den Jahren 2015-2024.
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