Berliner Testament

Beschreibt ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, die sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Nach dem zweiten Erbfall soll das Erbe dann einem Dritten zukommen. Nach dem ersten Erbfall wird der überleben Ehegatte Vorerbe und nach dessen Ableben wird der Dritte Nacherbe. Die gesetzlichen Beschränkungen für den Vorerben finden sofern nicht anders bestimmt Anwendung.