Bankguthaben im Erbfall
Im Erbfall wird die Bank von demjenigen, der auf das Konto eines verstorbenen Kunden zugreifen will den Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen.
Im Erbfall wird die Bank von demjenigen, der auf das Konto eines verstorbenen Kunden zugreifen will den Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen.