Ausschlagung
Innerhalb von 6 Wochen ist es einem vorläufigen Erben möglich das Erbe durch Ausschlagung abzulehnen. Die Frist läuft erst nach Kenntnis oder nach Eröffnung des Testamentes durch das Nachlassgericht.
Innerhalb von 6 Wochen ist es einem vorläufigen Erben möglich das Erbe durch Ausschlagung abzulehnen. Die Frist läuft erst nach Kenntnis oder nach Eröffnung des Testamentes durch das Nachlassgericht.