Aufgebotsverfahren

Ein Aufgebotsverfahren dient der Verhinderung der persönlichen Haftung der Erben. Wird der Nachlass verteilt, bevor alle Schulden beglichen sind haftet jeder Erbe persönlich mit seinem Privatvermögen. Um dies zu verhindern kann beim Nachlassgericht ein sogenanntes Aufgebotsverfahren beantragt werden. Das Gericht bestimmt dann einen Zeitraum, in dem Nachlassgläubiger ihre Forderung anmelden können. So erhält man einen Überblick über die noch offenen Schulden des Erblassers und kann gegebenenfalls haftungsbeschränkende Maßnahmen einleiten.