Anrechnung auf den Pflichtteil
Was der Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten überlassen hat, muss dieser sich auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.
Was der Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten überlassen hat, muss dieser sich auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.