Annahme der Erbschaft
Eine Erbschaft wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Erben angenommen. Sollte sich der Erbe nicht äußern so gilt die Erbschaft als angenommen, wenn die Frist zur Ausschlagung abgelaufen ist.
Eine Erbschaft wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Erben angenommen. Sollte sich der Erbe nicht äußern so gilt die Erbschaft als angenommen, wenn die Frist zur Ausschlagung abgelaufen ist.