Abschichtung als Form der Erbauseinandersetzung

Abschichtung beschreibt eine bestimmte Form der Erbauseinandersetzung. Voraussetzung hierfür ist zunächst eine Erbengemeinschaft. Aus dieser Erbengemeinschaft möchte ein Erbe aussteigen – meist gegen Zahlung einer Abfindung. Durch das Ausscheiden eines Erben verteilt sich dessen Erbteil auf die verbliebenden Erben.