Abkömmlinge
Unter den Begriff des Abkömmlings fasst man alle direkten Nachkommen einer Person (Kinder, Adoptivkinder, Enkel. Per Gesetz steht Abkömmlingen ein Erb- / Pflichtteilsrecht zu, sofern kein näher verwandter Abkömmling vorgeht.
Unter den Begriff des Abkömmlings fasst man alle direkten Nachkommen einer Person (Kinder, Adoptivkinder, Enkel. Per Gesetz steht Abkömmlingen ein Erb- / Pflichtteilsrecht zu, sofern kein näher verwandter Abkömmling vorgeht.