Eidesstattliche Versicherung
Dient der Bekräftigung des Wahrheitsgehaltes einer Aussage. Wer unter Eid lügt macht sich nach § 156 StGB strafbar.
Dient der Bekräftigung des Wahrheitsgehaltes einer Aussage. Wer unter Eid lügt macht sich nach § 156 StGB strafbar.