Dreißigster
Beschreibt einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erbfall in denen der Erbe dem Familienangehörigen Unterhalt zu gewähren hat. Darunter fällt auch die Nutzung der Wohnung etc..
Beschreibt einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erbfall in denen der Erbe dem Familienangehörigen Unterhalt zu gewähren hat. Darunter fällt auch die Nutzung der Wohnung etc..