Doppelvollmacht
Von einer Doppelvollmacht spricht man, wenn der Vollmachtgeber zwei Personen eine Vollmacht für den selben Aufgabenbereich gegeben hat.
Von einer Doppelvollmacht spricht man, wenn der Vollmachtgeber zwei Personen eine Vollmacht für den selben Aufgabenbereich gegeben hat.