Anfechtung
Anfechtung beschreibt die Beseitigung einer Willenserklärung. Durch Anfechtung kann eine Verfügung ex tunc (rückwirkend) beseitigt werden.
Anfechtung beschreibt die Beseitigung einer Willenserklärung. Durch Anfechtung kann eine Verfügung ex tunc (rückwirkend) beseitigt werden.