Unternehmensnachfolge

Lebzeitige Regelungen vorzugswürdig

Die geplante, lebzeitige Übertragung eines Unternehmens ist dem Übergang von Todes wegen in aller Regel vorzuziehen. Dies deshalb, weil der Tod nicht planbar ist, auch für einen Unternehmer nicht. Zur Pflicht eines jeden Unternehmers, gleich welchen Alters, gleich in welcher familiären Situation er sich befindet, gehört es, für den Fall des Falles, Regelungen durch vernünftige letztwillige Verfügungen zu treffen.