Stiftungen

Der Wille des Stifters entscheidet

Stiftungen gibt es in Deutschland seit nahezu 900 Jahren. Eine Definition des Begriffes „Stiftung“ enthalten allerdings weder das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die 16 Stiftungsgesetze der Bundesländer. Zu jeder Stiftung gehört ein Stifter, der Vermögen zur Förderung eines vom ihm bestimmten Zweck widmet und die Grundstruktur der Organisation vorgibt.